Ev. Kirchengemeinde Garbenheim

Presbyteriumswahl 2024






Hier erhalten Sie schrittweise sämtliche Informationen zur Presbyteriumswahl 2024

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde Garbenheim,

Aktualisiert zum 27.02.:

Herzliche Einladung:
Am 17.03.2024 werden die neuen Presbyteriumsmitglieder in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt und die ausscheidenden Presbyteriumsmitglieder werden verabschiedet. Dazu laden wir herzlich zum Gottesdienst um 9.30 Uhr in der Garbenheimer Kirche ein.

Akutualisiert zum 15.10.:

Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium in der Rheinischen Kirche neu gewählt.
Die Kandidaten der Ev. Kirchengemeinde Garbenheim gelten als gewählt, da es genauso viele sind, wie Plätze zu vergeben sind. s.u.

Abkündigung der gewählten Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)
Aufgrund der nichtausreichenden Vorschlagsliste für die Presbyteriumswahl hat der Kreissynodalvorstand in seiner Sitzung am 04.10.2023 entschieden, dass die folgenden Personen als gewählt gelten:
(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1)
Frank Daniel
Heidemarie Koster
Britta Lehnhausen
Christoph Möller-Guth
Ulla Neweling
Jutta Stojanowitsch

(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagsliste 2):
Lilli Marchheim

Alle Wahlberechtigten haben das Recht, Beschwerde gegen die Wahl zu erheben, wenn gesetzliche Vorschriften im Rahmen des Wahlverfahrens verletzt wurden. Eine Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe mit einer Frist von 3 Werktagen nach der heutigen Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises an Lahn und Dill, Turmstraße 34, 35578 Wetzlar, einzulegen.

Aktualisiert zum 10.09.:

Vorläufige Vorschlagsliste zur Presbyteriumswahl
In der Ev. Kirchengemeinde Garbenheim findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt.
Es sind 6 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten wurden vorläufig folgende wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Frank Daniel
Heidemarie Koster
Britta Lehnhausen
Christoph Möller-Guth
Ulla Neweling
Jutta Stojanowitsch
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r ins Presbyterium zu wählen.
Als Kandidatin hierfür wurde vorläufig folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Lilli Marchheim

Gemeindeversammlung zur Presbyteriumswahl
Am Sonntag, den 17. September 2023 findet um 12.00 Uhr, im Anschluss an den 11.00 Uhr-Gottesdienst in der Ev. Kirche Garbenheim eine Gemeindeversammlung zur Presbyteriumswahl statt. Die vorläufigen Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Presbyterium der Kirchengemeinde in dieser Gemeindeversammlung vorgestellt.

Auf dieser Gemeindeversammlung können wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde als weitere Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Das vorgeschlagene Mitglied der Kirchengemeinde muss seine Bereitschaft zur Kandidatur und zur Einhaltung der kirchlichen Wahlregeln auf dieser Gemeindeversammlung erklären oder schriftlich erklärt haben und sich den anwesenden Gemeindemitgliedern vorstellen oder den anwesenden Gemeindemitgliedern vorgestellt werden.

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Das Wahlverfahren begann am 04.06.2023.
Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde waren aufgefordert bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 6 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht.
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
-    Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt
     oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben
     oder behalten hat,
-    zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu
     besteht und
-    am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens
     16 Jahre alt ist.

 

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Bahnhofstr. 14-16 zu den Büroöffnungszeiten ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Weitere Einzelheiten zur Wahl können Sie dem Aushang in den Schaukästen an Kirche und Gemeindehaus entnehmen.